Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Köln Porz

Der Fahrzeugschaden kann auch ohne Reparatur fiktiv auf der Basis eines Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlages abgerechnet werden. Während der Reparaturzeit besteht zwar grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen. Bei Verzicht auf einen Mietwagen kommt jedoch eine Nutzungsentschädigung in Betracht, was für den Geschädigten unter Umständen wirtschaftlich günstiger sein kann, falls ein Fahrzeug nicht dringend benötige wird.

Ein in Verkehrsrecht versierter Anwalt ist unverzichtbar, wenn es um die Frage geht, welche Ansprüche der Geschädigte gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer geltend machen kann. Häufig steht die Frage im Vordergrund, ob Reparaturkosten ersetzt verlangt werden können, oder ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist und der Geschädigte daher auf Totalschadenbasis abrechnen muss.

Folgende Fragen sind bei einem Verkehrsunfall und der Schadenabwicklung regelmäßig wichtig:

  • Fahrzeugschaden: Reparaturkosten oder Abrechnung auf Totalschadenbasis
  • Sachverständigenkosten bzw. Gutachterkosten oder Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
Verkehrsunfall Unfallschaden

Beratung bei Kfz-Kauf und Mängeln

Zum Kfz-Recht gehört schließlich auch die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen aus Kfz-Kaufverträgen, insbesondere wegen Sachmängeln des Fahrzeugs bei Neu- und Gebrauchtwagen, sowie Fragen des Fahrzeugleasings. Dabei sind unsere Kenntnisse aus dem Bereich des Vertragsrechts gefragt, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden und die beste Vorgehensweise im Einzelfall festzulegen.

Professionelle Hilfe bei Verkehrsunfall & Luftverkehrsunfall

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei werden ständig von zahlreichen Kfz-Haftpflichtversicherern bundesweit mit der Abwicklung von Unfallschäden beauftragt. Allerdings sind wir auch für Anspruchsteller in diesem Bereich außergerichtlich und gerichtlich tätig. Häufig sind bei einem Unfall auch Belange der Kfz-Kaskoversicherung betroffen und sachgerecht zu berücksichtigen. Für Geschädigte möchten wir den Schaden schnellstmöglich beim gegnerischen Versicherer geltend machen.  Wir bieten Ihnen hierzu eine bevorzugte Terminvereinbarung, spätestens binnen 48 Stunden an.

Vereinbaren Sie einen Termin unter:

+49 (0)2203 977120

Auch mit der komplexen Materie des Luftverkehrsrecht und Unfällen im Bereich der Luftfahrt ist unsere Anwaltskanzlei mit Sitz in der Nähe des Flughafens KölnBonn seit Jahren befasst und wird laufend von privaten Unternehmen, aber auch von Versicherern beauftragt.

Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen

Nicht nur Zusammenhang mit Verkehrsunfällen werden die Beteiligten häufig auch wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar wegen einer Straftat belangt. Eine fundierte Verteidigungsstrategie kann bei Erhalt eines Bußgeldbescheids und in Verkehrsstrafsachen erhebliche Nachteile, etwa die Zahlung einer Geldstrafe oder Führerscheinentzug und Fahrverbot abwenden.

In Bußgeldsachen werden wir für Sie u.a. tätig bei:

  • Abstandsverstößen
  • Überladung/ Verstöße gegen die Ladungssicherung
  • Lenkzeit- und Ruhezeitverstöße
  • Telefonieren am Steuer
  • Geschwindigkeitsverstößen
  • Rotlichtverstößen

Schnell kann ein Unfall  in Straßenverkehr dazu führen, dass ein Unfallbeteiligter auch strafrechtlich verfolgt wird. Hat es bei dem Unfall Verletzte oder gar Tote gegeben, kann sogar eine fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Raum stehen. Schon wenn eine Vorladung von der Polizei kommt, sollte anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden, um die beste Strategie zur Verteidigung im Ermittlungsverfahren abzustimmen. Im Verkehrsstrafrecht stehen wir Ihnen bei folgenden Vorwürfen zur Seite:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Führerscheinentzug
  • Alkohol am Steuer/ Trunkenheitsfahrten
  • fahrlässige Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung
  • Nötigung
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort