Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Köln Porz

Wir decken mit unseren Rechtsanwälten und Fachanwälten alle praxisrelevanten Bereiche des Versicherungsrechts mit besonderer Expertise ab. Unsere Rechtsanwälte sind teilweise als Dozenten aktiv und veröffentlichen regelmäßig Beiträge in Fachbüchern und Fachzeitschriften zu verschiedenen Themen des Versicherungsrechts.

Auf dem Gebiet des Versicherungsrechts sind wir in nahezu sämtlichen Bereichen tätig. Besonders versicherungsrechtliche Mandate erfordern umfassende Kenntnisse, nicht nur des allgemeinen und speziellen Versicherungsrechts, sondern auch des jeweiligen Haftungsgebietes. Aufgrund der weitgefächerten Kompetenzen unserer Anwälte im Schadenrecht bearbeiten wir neben spezifisch versicherungsrechtlichen Mandaten u.a. auch die Bereiche Privathaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Produkthaftung, der Haftung der freien Berufe (z.B. der Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte) der Bau- und Gebäudebesitzerhaftpflicht, der D&O sowie der Tierhalterhaftpflicht.

Die Abwehr und die Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen, aber auch von gesetzlichen und deliktischen Schadenersatzansprüchen ist eine komplexe Rechtsmaterie, bei der eine frühzeitige sachgerechte Weichenstellung am besten durch eine professionelle anwaltliche Tätigkeit gewährleistet werden kann.

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Einbruchdiebstahl Versicherung
Versicherungsrecht-neu-SW

Haftpflichtversicherung, Sachversicherung & Personenversicherung: van Bühren & Klutinius

Besonders schwere Personenschäden, Unfälle oder sonstige gesundheitliche Schwierigkeiten können nicht nur weitreichende persönliche, sondern auch entsprechende finanzielle Folgen für alle Beteiligten nach sich ziehen. Die Feststellung des Versicherungsfalls und die Bewertung der Entscheidung des Versicherers sind in der Personenversicherung, insbesondere der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung, von zentraler Bedeutung. Alle wichtigen Bereiche der Personenversicherung werden, falls erforderlich im Zusammenspiel mit sozialrechtlichen Belangen, von uns abgedeckt.

Allerdings können auch größere Sachschäden und die Frage, ob der Versicherer Deckungsschutz gewähren muss, vor allem im Bereich der Haftpflichtversicherung, aber auch der Sachversicherung, z.B. der Gebäudeversicherung, eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für den Versicherer und für den Versicherten haben. Komplexe Fragestellungen ergeben sich regelmäßig auch bei Abwicklung von Schadenfällen in der Kfz-Kaskoversicherung. In allen relevanten Bereichen des Haftpflichtrechts und der Sachversicherung kann unsere Sozietät Ihnen im Bedarfsfall einen Anwalt zur Seite stellen.

Die langjährige Prozesserfahrung der Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Köln gewährleistet eine optimale Begleitung von Haftungsprozessen zwischen Geschädigtem und Schädiger bzw. dessen Versicherer, von Deckungsprozessen zwischen Versichertem und Versicherer, sowie eventuellen Regressprozessen eines Versicherers gegen den Schädiger nach erfolgter Regulierung.